eine Marke der Te-Tech Solutions e.K.

AGB der Marke alleswaswegmuss.de®
(Stand April 2019)


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Geschäftsfelder Entrümpelung, Gebrauchtwarenhandel und Umzug. Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie deren Annahme erfolgen ausschließlich aufgrund der hier getroffenen Regelungen. Die Speditionsbedingungen unterliegen gesonderten Regelungen, die hiervon ausgenommen und im Dokument „Speditionsbedingungen“ niedergelegt sind. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen vorbehaltlich anderslautender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen die alleinige vertragliche Grundlage zur Regelung der geschäftlichen Beziehung zwischen uns und Ihnen dar. Neben den allgemeinen Regelungen werden zu den jeweiligen Bereichen spezielle Regelungen getroffen.


2. Anbieterkennzeichnung Marke:


alleswaswegmuss.de® ist eine Marke der Firma Te-Tech-Solutions e.K.

Inh.: Youssef Gaaloul

Kaiserstrasse 85 ,53721 Siegburg


3. Vertragsschluss

 

Verträge zwischen Ihnen und uns kommen ausschließlich schriftlich oder in Textform (Email, Fax etc.) zustande. Wir werden auf Ihre Anfrage umgehend antworten und ggf. die Annahme erklären. Einzelne Vertragstypen


4. Räumung, Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Demontage.


a) Vertragsschluss und Leistungsumfang: Auf Ihre Anfrage besichtigen wir gerne Ihre Räume oder Flächen und senden Ihnen ein Angebot über unsere Leistungen des Geschäftsbereiches Räumung, Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Demontage zu. An ein solches Angebot für Leistungen sind wir sechs Wochen gebunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die von uns angebotenen Preise sind Bruttopreise in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, die wir gesondert ausweisen. Die bei Vertragsabschluss geltende Mehr­wert­steuer wird mit dem Tag eventueller Änderungen angepasst. Durch Ihre Annahmeerklärung in Bezug auf unser Angebot kommt der Vertrag zustande. Verbindlich für die Ausführung unserer Leistungen ist ausschließlich die Leistungs­beschreibung in unserem Angebot mit den dort ggf. ergänzend getroffenen Regelungen. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss haben keine Gültigkeit. Nachträgliche Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Bestätigung, schriftlich oder in Textform (Brief, Email oder Fax). Mit Annahme unseres Angebotes verpflichten Sie sich, uns rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und uns alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen fristgerecht zu liefern, sofern diese über die im Angebot

getroffenen Angaben hinausgehen und zur Ausführung unserer Leistungen erforderlich sind. Wir sind berechtigt, für Teilaufgaben im Rahmen eines Auftrages uns geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Wir verpflichten uns, die Leistungen fristgerecht zu erbringen. Sollte die Leistung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben,oder durch höhere Gewalt nicht erfolgen, so wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ein neuer Termin in Rücksprache mit Ihnen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vereinbart. Hierdurch entstehende Mehrkosten tragen Sie, sofern Sie ein Verschulden in Bezug auf die Verzögerung trifft.

b) Eigentumsübergang:

Mit Beginn der Arbeiten auf der Baustelle, geht das Eigentum an den zu räumenden Einrichtungen oder Gegenständen auf uns über. Ausgenommen bleiben Wertgegenstände wie z. B. Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck sowie die durch gesonderte Vereinbarung vom Eigentumsübergang ausgenommenen Gegenstände. Wir bitten Sie, diese räumlich zur trennen und entsprechend als solche zu markieren. Im Rahmen des geschlossenen Vertrages fällt es vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen nicht in unseren Leistungsumfang, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernehmen wir keine über den üblichen Sorgfaltsmaßstab hinausgehende Haftung.

c) Entsorgung:

Umweltfreundliches Entsorgen ist uns wichtig. Entsprechend unserem hohen Umweltanspruch sortieren wir die zu entsorgenden Gegenstände in die Kategorien Holz, Glas, Bauschutt, Hausmüll, Sondermüll und Textilien. Erst im Anschluss wird der Müll zur jeweiligen Abnahmestelle gefahren, beziehungsweise von der jeweiligen Abnahmestelle abgeholt. Das bedeutet, dass weder Glas, Papier noch Sondermüll (wie Farben, Öle usw.) in den Hausmüll gelangen. Auf Wunsch erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis.

d) Haftungsbeschränkungen, Übergabeprotokoll Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Gebäudes. Sollten wir entgegen unserer Sorgfalt im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zu wegen verursacht haben, sind Sie verpflichtet, uns diese rechtzeitig anzuzeigen. Wir sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die durch von uns verursachte Schäden übernimmt. Es obliegt Ihnen, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls besteht eine Vermutung für die mangelfreie Ausführung unserer Leistung. Sollte Sie nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, sind Sie verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Sollten sowohl eine Leistungs-und Schadenskontrolle durch den Auftraggeber sowie die Übergabe, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, gilt die Leistung als vollständig und mängelfrei erbracht. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernehmen wir keine Haftung, sofern es sich um keine versteckten Mängel handelt. Hierauf werden wir Sie im Rahmen der Begehung eigens hinweisen.

e) Zahlungsbedingungen:Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommen Sie ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Mahnkosten  über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, für bestimmte Leistungen Abschlags-oder Vorauszahlungen zu fordern.


5. Gebrauchtwarenverkauf:


a) Bei den von uns angebotenen Waren handelt es sich ausschließlich um Gebrauchtwaren, die übliche dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechend Gebrauchsspuren aufweisen und die nur auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht wurden.

b) Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und einer etwaigen Verkaufsquittung schriftlich niedergelegt.

Die Gebrauchtwaren werden ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB verkauft. Die Waren werden von uns nicht ausgeliefert, sofern wir dies nicht gesondert vereinbaren.

c) Es werden keine weiter gehenden Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits-und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben. Wir bitten Sie,sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtware von der Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Die Gewährleistung wird gemäß § 475 Abs. 2 BGB verkürzt und beträgt ein Jahr ab Übergabe der gebrauchten Ware.

d) Die ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise, das heißt, die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in bar zu zahlen. Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).

e) Für den Fall, dass Sie die Ware nicht sofort mitnehmen und abtransportieren können, räumen wir Ihnen nach entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit der Reservierung für 48 Stunden ein.  Die Reservierung erlischt mit dem Ende unserer an diesem Tage geltenden Öffnungszeiten.


6. Umzug:

 

a) Zustandekommen und Leistungsumfang des Umzugsvertrages: Auf Ihre Anfrage besichtigen wir Ihr Umzugsgut und machen Ihnen ein schriftliches Angebot für Ihren Umzug. Mit dem Angebot zum Abschluss des Vertrages werden wir Sie bereits über die Haftungsbestimmungen unterrichten und auf die Möglichkeiten hinweisen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern.Die von uns im Kostenvoranschlag genannten Preise zur Beförderung Ihres Umzugsgutes sind Festpreise, in denen Arbeitskosten und Fahrtkosten beinhaltet sind. Über das Abbauen, Aufbauen, Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes sowie Abmontieren der Leuchten etc. wird jeweils eine ausdrückliche Vereinbarung geschlossen. Es gilt der in dem Individualauftrag beschriebene Leistungsumfang. Auf Wunsch können wir Ihnen Kartons und Kleiderkisten, die extra berechnet werden, liefern. Erweitern Sie nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten. Soweit erforderlich ist es uns freigestellt, einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs zu beauftragen.

b) Informations-und Sicherungspflichten:Zählen zu dem Umzugsgut bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere empfindliche Geräte, sind Sie verpflichtet, diese fachgerecht für den Transport zu sichern oder durch einen Fachmann sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung sind wir nicht verpflichtet.Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, sind Sie verpflichtet, den Frachtführer über die von dem Gut ausgehende Gefahr allgemein zu unterrichten. Wir bitten Sie uns schon bei der Vorbesichtigung hierüber zu informieren.Wir werden Sie ggf.über die zu beachtenden Zoll-und sonstigen Verwaltungsvorschriften unterrichten. Wir sind jedoch nicht verpflichtet zu prüfen, ob von Ihnen zur Verfügung gestellte Urkunden und erteile Auskünfte richtig und vollständig sind.

c) Zahlung: Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf unser im Angebot angegebenes Geschäftskonto zu bezahlen. Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Bei Auslandstransport gilt Vorkasse. Bei Inlandsumzügen kann das Abladen des Umzugsgutes von uns bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Kosten sowie der ggf. zusätzlich angefallenen ersatzfähigen Auslagen verweigert werden. Das Zurückbehaltungsrecht besteht an einem Teil des Umzugsgutes, der wertmäßig den Umzugskosten entspricht. Die erforderliche Schätzung eröffnet uns einen weiten Ermessensspielraum, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unser Sicherungsinteresse zu erfüllen. Die Auswahl der zurückbehaltenen Teile des Umzugsgutes obliegt

uns, wir werden die Auswahl der zurückbehaltenen Teile aus dem Umzugsgut mit Rücksicht auf unserer berechtigtes Sicherungsinteresse treffen und vorrangig Gegenstände des täglichen Bedarfs herausgeben sowie soweit zur Erreichung unseres Sicherungszwecks möglich den Wünschen des Umziehenden entsprechen und auf dessen Interessen angemessen Rücksicht nehmen. Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, sind wir berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

d) Versicherung? Hervorhebene Neumöbel:Es obliegt dem Umziehenden, Neumöbel als solche auszuweisen. Sofern diese nicht offenkundig als solche erkennbar sind, etwa weil sie nicht mehr originalverpackt sind, gelten für diese die Vorschriften des Umzugsvertrages einschließlich der dortigen Entschädigungsregelungen.

f) Verlust-oder Schadensanzeige die Ansprüche des Auftraggebers wegen Teilverlust oder Beschädigung des Guts bei äußerlich erkennbaren Schäden erlöschen spätestens an dem auf die Ablieferung folgenden Tag und bei nicht äußerlich erkennbaren Schäden innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung. Über Ihre Anzeigepflicht unterrichten wir Sie bei Ablieferung Ihres Umzugsgutes. Die Verlust-oder Schadensanzeige muss schriftlich oder in Textform (Brief, Email, Fax) erfolgen. Bei Ablieferung ist eine mündliche Anzeige ausreichend. Für die Einhaltung der Frist genügt das Absenden der Anzeige.

g) Haftungshöchstbetrag: UnsereHaftung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

h) Haftungsbefreiung: Wir sind von unserer Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:-Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;-ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;-Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;-Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern;-Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf  der Durchführung der Leistung bestanden hat;-Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;-natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der vorstehendbezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Wir werden uns auf die vorstehende Haftungsbefreiung nur berufen, wenn wir alle uns nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet haben.

i) Schadensanzeige: Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes erlöschen,-wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist, -wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist. Wir werden Sie spätestens bei der Ablieferung des Gutes über die Form und Frist der Schadensanzeige sowie die Rechtsfolgen bei Unterlassen der Schadensanzeige unterrichten. Die Unterrichtung ist in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorgehoben.

 

7. Schlussbestimmungen


a) Anderslautende Nebenabreden wurden nicht getroffen.

b) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

c) Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

d) Die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht auch, wenn die Nutzung oder Anmeldung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

e) Gerichtsstand:Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der Fa. Te-Tech Solutions e.K. befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

f) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen.